Als Endphaseverbrechen oder Verbrechen der Endphase werden nationalsozialistische Verbrechen bezeichnet, die in den letzten Wochen und Monaten des Zweiten Weltkrieges begangen wurden; meist wird die Endphase dabei als der Zeitraum zwischen Oktober 1944 und Juli 1945 verstanden, bedingt durch das örtlich unterschiedliche Vorrücken der alliierten Truppen auf das Reichsgebiet.[1][2] Der Begriff wurde im Umfeld der NS-Prozesse in Deutschland und Österreich nach 1945 geprägt. In der Gerichtsurteilssammlung Justiz und NS-Verbrechen werden 410 Urteile zum Tatkomplex „Verbrechen der Endphase“ dargestellt.